Wissen & Technik

THG-Quote in der Elektromobilität: So verdienen Sie Geld mit Ihrem E-Auto

Das Jahr 2022 hat eine interessante Änderung für Besitzer von Elektroautos mitgebracht: die THG-Quote. Sie sorgt dafür, dass private oder gewerbliche Eigentümer eines oder mehrerer Elektroautos zusätzliche Erlöse erhalten können.

Doch wie sind Zusatzerlöse von beispielsweise 255€ pro Person und Fahrzeug möglich? Möglich ist das durch den Quotenhandel mit den großen Mineralölkonzernen, die ihren CO2-Ausstoß verringern müssen. Wie die THG-Quote entstanden ist und wie der Handel für Privatpersonen oder gewerbliche Fahrzeughalter abläuft, erklären wir in diesem Artikel.

Was ist die THG-Quote und was ist ihr Hintergrund?

Die THG-Quote steht als Abkürzung für die Treibhausgasminderungsquote. Es geht dabei also darum, die Emissionen von Treibhausgasen im Zuge des Klimaschutzes zu reduzieren. Die Quote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, ihren CO2-Ausstoß jedes Jahr weiter zu senken: In diesem Jahr liegt sie zum Beispiel bei 7%, 2025 bereits bei 10,5% und 2030 schließlich bei 25%. Aus diesen Quoten ist das Angebot von Kraftstoffen entstanden, denen Biokraftstoff beigemischt wird – beim E10 Kraftstoff werden dem Benzin demnach 10% Biokraftstoff beigemischt und bei Biodiesel (B7) werden 7% Biokraftstoff zum Diesel hinzugefügt. Kann die THG-Quote nicht erfüllt werden, haben Unternehmen zwei Optionen: eine Strafe zahlen oder Verschmutzungsrechte nachkaufen. An dieser Stelle kommt schließlich der Emissionshandel ins Spiel: Bis zu diesem Jahr konnten ausschließlich Energieversorger ihr CO2-Budget verkaufen, das sie nicht benötigen. Da der Anteil an grünem Strom in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, konnten zahlreiche Energieversorger von dieser Möglichkeit profitieren. Sie können das eingesparte CO2 an die Mineralölkonzerne in Form eines sogenannten Emissionszertifikats verkaufen – diese wiederum halten auf dem Papier ihre THG-Quote ein und ersparen sich die Strafzahlung.

Anfang 2022 wurde die Möglichkeit zum Emissionshandel auch auf Anbieter von privaten oder öffentlichen Ladesäulen erweitert. Sie dürfen das CO2, das sie durch die Nutzung eines Elektroautos einsparen, an die Mineralölkonzerne verkaufen. Die Gesetzeslage ist dabei so formuliert, dass jedoch nicht nur Unternehmen, sondern auch private Besitzer von Elektroautos von dieser Handelsmöglichkeit profitieren.

Wer profitiert von der THG-Quote?

Anbieter von Ladesäulen (öffentlich und privat)

Der ursprüngliche Gedanke war, ausschließlich Anbietern von Ladepunkten die Möglichkeit zu bieten, am Quotenhandel teilzunehmen. Die Definition eines privaten Ladepunkts wurde durch den Gesetzgeber allerdings so weit gefasst, dass auch gewerbliche und private Halter eines E-Autos davon profitieren können. Jedes Unternehmen oder jede Privatperson, die über eine Ladestation für Elektroautos verfügt, ist demnach berechtigt, am Quotenhandel teilzunehmen.

Privatpersonen und gewerbliche Besitzer

Privatpersonen und gewerbliche Fahrer von Elektroautos profitieren durch die breite gesetzliche Definition ebenfalls von der THG-Quote, sofern sie ein vollelektrisches Auto besitzen. Fahrzeuge, die zusätzlich zum Strom auch mit Benzin oder Diesel betankt werden können, die sogenannten Plug-in-Hybride, sind hiervon ausgenommen. Sowohl private als auch gewerbliche Besitzer von Elektroautos treten jedoch nicht direkt an die Mineralölkonzerne heran, sondern über einen Zwischenhändler.

Wie funktioniert der THG-Quotenhandel über Zwischenhändler?

Da einerseits die Absatzmengen zu gering sind und andererseits der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre, können private und gewerbliche E-Autobesitzer nicht direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, um ihnen Emissionszertifikate zu verkaufen. Um den Prozess für Besitzer von Elektroautos möglichst unkompliziert zu halten, wurden mehrere Vorkehrungen getroffen:

Definition der Quotenanteile durch das Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Schätzung des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines Elektroautos zuständig. Diese Schätzung wird jedes Jahr erneuert, damit anhand dessen die handelbaren Quotenanteile berechnet werdenkönnen. Für das Jahr 2022 sehen die Zahlen so aus: Der benötigte Ladestrom proJahr liegt laut UBA bei 2 MWh, woraus sich eine Einsparung von 350 kg CO2 ergibt. Verkaufen können Besitzer von E-Autos laut gesetzlichem Regelwerk dadurch Quotenanteile im Umfang von etwas mehr als 1.000 kg CO2.

Abwicklung über Zwischenhändler

Die Mengen an CO2, die Privatpersonen verkaufen können, sind für Mineralölkonzerne zu gering, als dass sich die Abwicklung mit jedem einzelnen E-Auto-Besitzer rentieren würde – auch bei Unternehmen, die beispielsweise über eine elektrische Fahrzeugflotte verfügen, ist die Situation ähnlich. Deshalb kommen an dieser Stelle Zwischenhändler ins Spiel, an die Privatpersonen und Unternehmen herantreten können. Diese Zwischenhändler sammeln zunächst die Verkäufe mehrerer Personen und verkaufen die Zertifikate schließlich in ausreichender Menge an die Konzerne weiter. Interessenten müssen für diese Abwicklung nichts weiter tun, als eine Registrierung abzuschließen und ihren Fahrzeugschein als Nachweis für den Besitz eines Elektroautos einzureichen. Für den restlichen Prozess ist der Zwischenhändler zuständig – auch die Auszahlung erfolgt durch den Dienstleister.

So unterstützt die LLM Ladelösung GmbH Sie beim Verkauf Ihrer THG-Quote

Auch LLM Ladelösung bietet seine Dienstleistungen im THG-Quotenhandel in der Elektromobilität an. Wir bieten Ihnen zusätzlich zur Errichtung Ihrer privaten oder gewerblichen Ladesäulen an, Sie im weiteren Prozess des Emissionshandels zu betreuen, sobald Sie dazu berechtigt sind. Selbstverständlich können Sie auch ausschließlich für die Abwicklung des THG-Quotenhandels an uns herantreten.

Darum LLM:

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Quotenhandel für Sie so unkompliziert und schnell wie möglich zu gestalten. Transparenz steht dabei an erster Stelle, weshalb wir die Rahmenbedingungen direkt veröffentlichen: Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer CO2-Anteile, erhalten Sie von uns 255 Euro pro Person und pro E-Auto. Ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, ist dabei unerheblich. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen, sodass Sie sich auf eine zeitnahe Abwicklung einstellen können. Gleichzeitig profitieren Sie von unserem Knowhow rund um Elektromobilität und Ladeinfrastruktur: Wir begleiten Sie durch den Prozess der Errichtung Ihrer Ladesäulen und betreuen Sie auch im Nachhinein im Zuge von Wartung, Instandhaltung und Quotenhandel.

Der Prozess mit LLM:

  • Sie registrieren sich für den Quotenhandel über LLM
  • Sie reichen einen Scan Ihres Fahrzeugscheins ein, geben Ihre persönlichen Daten an und bestätigen, dass Sie LLM mit dem Quotenhandel beauftragen
  • Wir registrieren Sie als Kunde und legen Ihre Daten an
  • Innerhalb von 3 – 4 Wochen erhalten Sie Ihre Auszahlung
  • Sie registrieren sich im kommenden Jahr erneut oder bestätigen durch den Fahrzeugschein, dass Sie noch immer der Fahrzeughalter sind

Achten Sie bei Antragstellung unbedingt darauf, dass der Antragsteller oder das antragsstellende Unternehmen der Halter des Fahrzeugs ist. Die Angabe, ob Sie als privater oder gewerblicher Kunde an uns herantreten, ist aus steuerlichen Gründen zusätzlich nötig.

Sie möchten Zusatzerlöse aus Ihrem Elektroauto erhalten? Informieren Sie sich hier, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf oder nutzen direkt unser Antragsformular. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie durch den Prozess des Emissionshandels.

Zurück zur Übersicht