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Abrechnung der Ladesäule: so funktioniert‘s

Ob am Restaurant, Hotel, Supermarkt oder in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses – Ladestationen werden häufig von mehreren Nutzern verwendet. Aufgabe der Betreiber ist es, die Ladevorgänge dieser Nutzer zu trennen und abzurechnen. Ein Überblick über Verbrauchserfassung und mögliche Abrechnungssysteme für Ladepunkte.

Ein Thema sorgt sowohl bei Unternehmen, die halb-öffentliche Ladepunkte anbieten möchten, als auch in Mehrfamilienhäusern immer wieder für Fragezeichen in den Augen: die Abrechnung der Ladesäulen. Wie ist es beispielsweise möglich, neben Kunden eines Restaurants auch den Mitarbeitern eine Ladesäule zur Verfügung zu stellen? Wie können möglicherweise vollständig externe Personen die Ladesäule nutzen und für den Strom zahlen? Gibt es gesonderte Anforderungen an Ladesäulen, wenn sie kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden? Dieser Artikel gibt Einblicke in die Verbrauchserfassung und die möglichen Abrechnungssysteme für Ladepunkte.

Die Basis für die Abrechnung an Ladesäulen: Verbrauchserfassung und Abrechnungssysteme

Ob am Restaurant, Hotel, Supermarkt oder in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses – Ladestationen werden häufig von mehreren Nutzern verwendet. Aufgabe der Betreiber ist es, die Ladevorgänge dieser Nutzer zu trennen und abzurechnen. Ziel der Bundesregierung ist dabei, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur mit unkompliziertem Zugang und einheitlichen Abrechnungsmodellen aufzubauen. Grundlage dafür ist die Berücksichtigung einiger Faktoren.

Verbrauchserfassung durch eichkonformes Laden

Wer mit seinem Verbrenner zur Tankstelle fährt und Diesel oder Benzin tankt, kann sich darauf verlassen, dass die Menge, die angezeigt wird, auch tatsächlich getankt wurde. Grund dafür ist, dass Zapfsäulen geeicht sind und regelmäßig durch das Eichamt überprüft werden. Diese Eichpflicht gab es lange Zeit für öffentliche und halböffentliche Ladesäulen noch nicht. Ladepunkte, die seit April 2019 errichtet wurden, müssen jedoch eichrechtskonform sein. Das bedeutet unter anderem, dass jeder Ladevorgang transparent und nachvollziehbar in Kilowattstunden abgerechnet und gespeichert wird. Zusätzlich dazu benötigt es ein Backend, über das Ladevorgänge gespeichert, geprüft und gebucht werden können. Eichrechtskonforme Ladestationen sind in vielen Fällen notwendig:

  • Für Unternehmen, die Besuchern oder Mitarbeitern kostenpflichtig Ladestrom zur Verfügung stellen
  • Für Mehrfamilienhäuser, in denen mehrere Mieter ihre E-Autos laden können, sobald ein separater Zähler installiert wird
  • Für Mitarbeiter, die sowohl ihr berufliches als auch privates E-Auto zu Hause an einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wallbox laden

Inzwischen sind eichrechtskonforme Ladesäulen zum Standard geworden – zu den passenden Modellen und den zugehörigen Backend-Lösungen beraten Hersteller und Dienstleister zum Aufbau der Ladeinfrastruktur.

Einheitliche Abrechnung mit verschiedenen Optionen

Zum Januar 2022 ist die neue Ladesäulenverordnung in Deutschland in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass eine flächendeckende Ladeinfrastruktur aufgebaut wird, die nutzerfreundlich und bedarfsgerecht ist. Sie besagt unter anderem, dass ab dem 1. Juli 2023 eine Schnittstelle für die Übermittlung von Standortinformationen und dynamischen Daten wie Betriebsbereitschaft und Belegstatus in neuen Ladepunkten bestehen muss. Zudem müssen Betreiber neue Ladesäulen nicht mehr bis spätestens 4 Wochen vor, sondern bis spätestens 2 Wochen nach Inbetriebnahme melden – das soll für Entlastung sorgen. Wichtigste Aufgabe für die Betreiber ist jedoch das Angebot unkomplizierter Zahlungsmöglichkeiten an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Das umfasst vor allem die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten sowie digitale Zahlungsmöglichkeiten.  

  • Kartenzahlung: Bisher waren Kartenzahlungen an vielen öffentlichen Ladepunkten nicht möglich, da die Anforderungen besonders in Hinblick auf Datensicherheit hoch sind. Die neue Ladesäulenverordnung sieht diese Option jedoch ab Juli 2023 vor – Hersteller und Betreiber sollen zusammenarbeiten, um die Anforderungen umsetzen zu können.
  • Digitale Zahlung: Am häufigsten findet man bisher digitale Zahlungsmöglichkeiten an öffentlich zugänglichen Ladestationen. Das kann zum Beispiel die Smartphone App des Betreibers sein, die den Ladevorgang per QR-Code registrieren kann oder die direkte Zahlung per PayPal. Auch diese Möglichkeiten sollen weiter bestehen bleiben.
  • Barzahlung hingegen wird nur sehr selten an Ladestationen angeboten. Das liegt am hohen Aufwand – die Ladesäule bräuchte einen gesonderten Kassenautomaten, der für hohen Aufwand in Bezug auf Sicherheit und Wartung sorgt.

RFID-Chips: Mitarbeiter und Mieter eindeutig identifizieren

Wer eine Ladestation regelmäßig verwendet, etwa als Mitarbeiter eines Unternehmens oder Mieter im Mehrfamilienhaus, sollte sich für eine vereinfachte Abrechnung am Ladepunkt identifizieren können. Ein guter Weg dafür ist der Einsatz von RFID-Karten. Der RFID-Chip in der Karte verfügt über eine individuelle Kennzeichnung, sodass jede Karte eindeutig zum Besitzer zugeordnet werden kann. So können Betreiber einerseits sicherstellen, dass die Ladestation nur von berechtigten Personen genutzt wird, andererseits aber auch individuelle Ladetarife definieren.

Abrechnung von Ladesäulen im privaten Wohnhaus

Sollen Ladestationen in privaten Wohnhäusern oder -gebieten installiert werden, gibt es ebenfalls einige unterschiedliche Optionen für die Abrechnung.

  • Anschluss an den Wohnungszähler: Wird eine Ladestation nur von einem Haushalt verwendet, kann sie einfach an den Wohnungszähler angeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt dann über den Hausstromtarif.
  • Anschluss an separaten Stromzähler: Wer einen gesonderten Autostromtarif abschließen möchte, seine Wallbox aber nur alleine nutzt, benötigt einen separaten Stromzähler. Der Ladestrom wird dann direkt über den Versorger abgerechnet.
  • Gemeinschaftliche Nutzung: Sollten sich mehrere Haushalte bzw. ein fest definierter Personenkreis (auch Nutzerkreis) mit eindeutiger Identifizierung eine oder mehrere Säulen teilen, ist die Verwendung eines geeichten Zählers ausreichend. Für die Identifizierung können beispielsweise RFID-Karten eingesetzt werden.
  • Dienstwagen an privater Wallbox laden: Laden Mitarbeiter ihr elektrisches Firmenfahrzeug an der privaten Wallbox, können sie sich die Stromkosten häufig erstatten lassen. Hierzu ist ebenfalls eine klare Trennung von privaten und nicht privaten Ladevorgängen nötig, um die Abrechnung zu ermöglichen.

Fazit: Anforderungen und Voraussetzungen für Installation und Abrechnung von Ladesäulen sind wichtige Beratungsleistungen

Noch ist es für viele Unternehmen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Herausforderung, sich im Dschungel von Anbietern für Ladesäulen und Abrechnungssysteme sowie der gesetzlichen Anforderungen zurechtzufinden. Umso wichtiger ist demnach die transparente Beratung durch Dienstleister und Anbieter der Ladesäulen. Hier erhalten Unternehmen die nötigen Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen, Möglichkeiten zur Abrechnung und Identifizierung sowie Unterstützung bei der Wahl des passenden Abrechnungssystems. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Ladestationen perspektivisch öffentlich zugänglich machen möchte, sollte von Beginn an auf eichrechtskonforme Lösungen setzen – diese sind mittlerweile in der Regel zum Standard in der Branche geworden.

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