Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Firmenwagen an ihrer privaten Wallbox zu laden. Aber wie kommen sie überhaupt zu dieser Wallbox, wie steht es um die Abrechnung und lohnt sich das Konzept für Arbeitnehmer? Wir geben eine Einführung rund um Wallbox, Privatnutzung und Abrechnung.
Immer mehr Arbeitgeber stellen ihre Firmenflotte auf Elektroautos um. Sowohl für den Umstieg auf elektrische Fahrzeuge als auch für die Errichtung der zugehörigen Ladeinfrastruktur gibt es Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die den Wechsel zusätzlich zu umweltbewusstem Handeln attraktiv machen. Entsprechend viele Arbeitnehmer werden inzwischen mit einem E-Auto als Dienstwagen ausgestattet. Grundsätzlich haben sie die Möglichkeit, den Firmenwagen an ihrer privaten Wallbox zu laden. Aber wie kommen sie überhaupt zu dieser Wallbox, wie steht es um die Abrechnung und lohnt sich das Konzept für Arbeitnehmer? Wir geben eine Einführung rund um Wallbox, Privatnutzung und Abrechnung.
In der Regel verfügen Arbeitgeber auch über die passende Ladeinfrastruktur, wenn sie auf eine E-Flotte umsteigen. Haben Arbeitnehmer jedoch den Wunsch, ihr elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause zu laden, benötigen sie dafür zunächst eine Wallbox. Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass sie den ganzen Tag mit dem Dienstwagen unterwegs sind und die Zeit fehlt, ihn auf dem Firmengelände zu laden. Für die Beschaffung der Wallbox gibt es drei unterschiedliche Lösungsansätze. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, eine private Wallbox für den Arbeitnehmer mitzufinanzieren – viele Unternehmen lassen sich hier jedoch auf individuelle Ansätze ein. Die Optionen und Ansätze im Überblick:
Das Unternehmen kann Mitarbeitern eine Wallbox finanzieren oder sie bezuschussen. Das spart dem Mitarbeiter auf den ersten Blick Kosten, hat jedoch nicht nur Vorteile: In der Regel bleibt bei dieser Variante der Arbeitgeber Eigentümer der Wallbox. Er stellt sie seinem Angestellten für den Zeitraum zur Verfügung, in der er den elektrischen Firmenwagen nutzt. Außerdem muss die Kostenübernahme als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für Arbeitnehmer, die ausschließlich für die Zeit ihrer Anstellung elektrisch fahren möchten, ist diese Methode finanziell sinnvoll.
Leasing wird grundsätzlich zum immer beliebteren Konzept in Deutschland. Neben Autos können auch Wallboxen für einen gewissen Zeitraum geleast werden. Wer sich noch nicht langfristig an die Elektromobilität binden möchte, fährt mit diesem Ansatz gut. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber seinem Angestellten die Box am Ende des Leasingvertrags schenken – auch hier muss jedoch die Steuer beachtet werden.
Wer grundsätzlich auch privat auf ein Elektroauto umsteigen möchte, kann den Kauf und die Finanzierung der Wallbox am besten selbst übernehmen. In diesem Fall gehört die Wallbox sofort vollständig dem Arbeitnehmer, der wiederum von Förderprogrammen für Privatpersonen profitieren kann. Die Installation der Wallbox muss dazu höchstens mit dem Vermieter abgesprochen werden – grundsätzlich besteht aber inzwischen ein Recht auf eine Wallbox, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben.
Wenn Firmenwagen an den unternehmenseigenen Ladestationen aufgeladen werden, tragen natürlich die Firmen direkt die Kosten. Wie verhält sich das jedoch, wenn Arbeitnehmer ihre private Wallbox zum Laden verwenden? Ähnlich wie über das Konzept der Tankkarte bei Verbrennern gibt es auch hier Möglichkeiten, wie Arbeitgeber die Kosten für die Ladevorgänge übernehmen können.
Trägt der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten für das Laden des Firmenfahrzeugs selbst, kann er Pauschalbeträge erstatten lassen oder alternativ den geldwerten Vorteil des Dienstwagens reduzieren. Wie hoch die Pauschalen ausfallen, ist abhängig von der Art des Fahrzeugs – Elektro oder Hybrid – und von der Ausgangslage beim Arbeitgeber. Bietet der Arbeitgeber Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände, wird die Pauschale geringer angesetzt als ohne Ladestation durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalen gibt es aktuell:
Arbeitnehmer müssen demnach keine Einzelnachweise über die Ladevorgänge erbringen. Steigen die Stromkosten oder die Anzahl der Ladevorgänge, werden diese steigenden Kosten jedoch nicht abgedeckt. Grundsätzlich sind die Pauschalen eher niedrig angesetzt und lohnen sich vor allem, wenn das Laden des Firmenwagens nur die Ausnahme bleibt.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, einen separaten Stromzähler vom Stromanbieter oder einen geeichten Zwischenzähler installieren zu lassen, um den konkreten Stromverbrauch zu ermitteln. So ist eine genaue Abrechnung mit dem Arbeitgeber möglich. Allerdings gibt es hier keine Optionen, die Ladevorgänge des Firmenwagens von denen eines privaten Elektroautos zu unterscheiden. Demnach darf hier ausschließlich der Dienstwagen geladen werden. Außerdem entstehen weitere Kosten für die Installation des zusätzlichen Zählers.
Die intelligenteste und flexibelste Lösung ist die Abrechnung über einen integrierten Stromzähler direkt in der Wallbox. Käufer müssen hier lediglich bei der Wahl der Wallbox darauf achten, dass das Modell über einen integrierten MID-Zähler verfügt. Zusätzlich gibt es durch den Einsatz einer RFID-Karte, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, die Möglichkeit, die Ladevorgänge konkret dem Firmenwagen zuzuordnen – ähnlich wie bei einer Tankkarte. Entscheidet der Arbeitnehmer sich für eine smarte Wallbox, kann er zudem den Verbrauch für berufliche Ladevorgänge direkt in der zugehörigen App sehen und sie zur Abrechnung an den Arbeitgeber weiterleiten. Zusätzlich zum Firmenwagen kann so auch das private Elektroauto geladen werden oder Freunde und Verwandte können die Wallbox beim Besuch verwenden.
Ob sich eine private Wallbox lohnt, um den elektrischen Firmenwagen zu laden, hängt stark von Ihrer beruflichen und privaten Situation ab. Sind Sie beispielsweise häufig über den ganzen Tag mit dem Firmenwagen unterwegs und der Weg zum Arbeitgeber ist am Ende des Arbeitstages ein deutlicher Umweg, kann sich die private Wallbox schnell rentieren. Sie bietet Ihnen mehr Flexibilität und geringere Abhängigkeit vom Arbeitsort. Der größte Vorteil entsteht jedoch, wenn Sie auch privat auf Elektromobilität umsteigen. In diesem Fall benötigen Sie ohnehin eine private Wallbox, um Ihr E-Auto laden zu können und profitieren zeitgleich von der höheren Flexibilität, wenn Sie auch Ihren Firmenwagen zu Hause laden können. Mit einem integrierten Stromzähler lässt sich auch die Abrechnung mit dem Arbeitgeber mühelos realisieren und Sie müssen nicht am Ende eines langen Arbeitstages unbedingt zur Ladestation auf dem Firmengelände zurückfahren, um das Auto zu laden.