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Eichrechtskonforme Wallbox: So erfüllen Sie die Vorschriften

Damit bei Ladevorgängen von E-Autos Transparenz besteht und jeder Vorgang nachvollziehbar ist, gibt es gesetzliche Regelungen zur eichrechtskonformen Abrechnung. Was genau die Verpflichtungen hinsichtlich eichrechtskonformem Ladens sind, wann eine eichrechtskonforme Ladestation nötig ist und welche Vorteile das bringt, erklärt dieser Artikel.

Wer sein E-Auto an einem öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladepunkt lädt, zahlt für den geladenen Strom. Wie auch beim klassischen Tanken müssen Anbieter hier sicherstellen, dass Autofahrer für die Strommenge zahlen, die sie verbraucht haben. Damit hier Transparenz besteht und jeder Ladevorgang nachvollziehbar ist, gibt es gesetzliche Regelungen zur eichrechtskonformen Abrechnung aller Ladevorgänge. Mit einer eichrechtskonformen Wallbox oder Ladesäule können Betreiber diese Vorgaben sorgenfrei einhalten. Was genau die Verpflichtungen hinsichtlich eichrechtskonformem Ladens sind, wann eine eichrechtskonforme Ladestation nötig ist und welche Vorteile das bringt, erklärt dieser Artikel.

Was bedeutet eichrechtskonformes Laden?

Als die ersten öffentlichen Ladestationen für E-Autos zur Verfügung gestellt wurden, konnten Anbieter die Ladevorgänge nach eigenem Ermessen abrechnen. Das hat dafür gesorgt, dass das Laden eines Autos nicht immer vollständig transparent und nachvollziehbar stattfand. Inzwischen ist allerdings die EU-Richtlinie 2014/94/EU AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) im deutschen Mess- und Eichrecht integriert, genauer im deutschen Mess- und Eichgesetz und in der deutschen Mess- und Eichverordnung. Die EU-Richtlinie regelt den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe und besagt:

  • Jeder Ladevorgang muss transparent und nachvollziehbar sein.
  • Jeder Ladevorgang muss in kWh abgerechnet werden.
  • Jede Abrechnung muss jederzeit nachvollziehbar und einsehbar sein.

Konkret bedeutet das für die Abrechnung: Sobald der Ladestecker ins E-Auto gesteckt wird, wird der Zählerstand der Ladestation festgehalten, beim Entfernen des Steckers erneut. So wird die bezogene Strommenge bestimmt. Auch der Zeitpunkt der beiden Aktionen wird festgehalten. Zusätzlich wird eine Nutzer-ID erfasst, die über eine Ladekarte, eine Smartphone-App oder dienen RFID-Chip übermittelt wird.

Diese Regelung muss seit dem 1. April 2019 eingehalten werden – neue Ladepunkte, die im öffentlichen oder halb-öffentlichen Raum errichtete werden, müssen eichrechtskonform sein.

Für weitere Transparenz sorgt die Preisangabenverordnung. Laut ihr sind Preisangaben für den Ladevorgang eines E-Autos seit Juni 2022 verpflichtend.

Wann ist eine eichrechtskonforme Wallbox nötig?

In der Kurzfassung gilt: Jede öffentliche und halb-öffentliche Ladestation muss eichrechtskonform sein, sobald der Anbieter Ladestrom an Dritte verkauft bzw. die Ladestationen von einem wechselnden Benutzerkreis verwendet werden, der nicht eindeutig zu identifizieren ist (z.B. über eine eigene RFID-Karte).

Gesetzlich verpflichtet sind damit zum Beispiel folgende Ladepunkte:

  • Ladestationen, die Mitarbeitern oder Gästen kostenpflichtig zur Verfügung stehen, etwa in einem Restaurant oder Hotel
  • Ladestationen, die (halb-)öffentlich zur Verfügung stehen, beispielsweise auf Parkplätzen von Supermärkten oder an Tankstellen

In einigen anderen Situationen ist eine eichrechtskonforme Wallbox nicht gesetzlich verpflichtend, kann aber dennoch sinnvoll sein. Alternativ bietet sich in diesen Bereichen auch die Abrechnung über eine Wallbox mit MID-Zähler an.

  • In Mehrfamilienhäusern: Haben mehrere Parteien in einem Mehrfamilienhaus die Möglichkeit, ihr E-Auto zu laden, etwa an einer Wallbox in der Tiefgarage, lohnt sich ein eichrechtskonformes System für die transparente Abrechnung. Alternativ kann hier die Abrechnung über den Zähler der entsprechenden Partei erfolgen. Ein separater Verteiler mit eichrechtskonformer Ladestation sorgt jedoch für mehr Transparenz und Flexibilität.
  • Für Mitarbeiter: Einige Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern eine Wallbox zur Verfügung, um ihr dienstliches E-Auto zu Hause zu laden. Laden die Mitarbeiter ausschließlich ihren Firmenwagen an dieser Ladestation, reicht ein einfacher separater Stromzähler für die Abrechnung aus. Sobald allerdings auch ein privates E-Auto geladen werden soll, müssen die Ladevorgänge zuverlässig getrennt werden können. Dazu benötigt es einen integrierten Stromzähler, entweder eichrechtskonform oder in Form eines MID-Zählers.

Wo liegt der Unterschied zwischen eichrechtskonformem Laden und einem MID-Zähler?

Bei einem MID-Zähler handelt es sich um einen Stromzähler, der die europäische Regelung für Messgeräte einhält – die Measuring Instruments Directive. Die darin festgehaltenen Anforderungen beziehen sich größtenteils auf Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Messungen europäischer Messgeräte. Um das deutsche Eichrecht einhalten zu können, gibt es jedoch noch weitere Anforderungen.

Zusätzlich gibt es hier Vorgaben zur Überwachung, Instandhaltung und Reparatur von Messgeräten, wodurch das Eichrecht strenger ist als die MID. Eine eichrechtskonforme Ladestation muss vollständig von einer entsprechenden staatlichen Einrichtung geprüft und freigegeben werden, sie muss dafür ein sogenanntes Baumusterprüfbescheinigungsverfahren durchlaufen.

Wer also einen halböffentlichen oder öffentlichen Ladepunkt anbieten möchte und damit dem Eichrecht folgen muss, kann dafür keine Wallbox mit MID-Zähler verwenden. Stattdessen ist eine zertifizierte, eichrechtskonforme Ladestation nötig.

Grundsätzlich gilt: Werden ausschließlich Ladevorgänge bekannter Nutzer abgerechnet, reicht eine Wallbox mit MID-Zähler aus, um die verschiedenen Vorgänge zu trennen. Müssen Ladevorgänge nicht getrennt werden, etwa bei ausschließlich privater Nutzung oder kostenfreien Lademöglichkeiten für Mitarbeiter am Firmenstandort, muss die Wallbox weder eichrechtskonform sein noch über einen MID-Zähler verfügen. Sobald der Ladestrom jedoch an dritte, unbekannte Nutzer verkauft wird, benötigt es eine eichrechtskonforme Ladestation.

Welche Vorteile bieten eichrechtskonforme Ladestationen?

Eichrechtskonforme Ladesäulen sind mit höheren Kosten verbunden als Wallboxen, die nicht dem deutschen Eichrecht entsprechen. Dennoch gibt es neben den gesetzlichen Vorgaben mehrere Gründe, die für den Einsatz einer eichrechtskonformen Wallbox sprechen.

  • Transparenz in der Abrechnung: Nutzer und Anbieter können jederzeit einsehen, wie viel Ladestrom durch eine Ladestation geflossen ist und haben damit wie beim klassischen Tankvorgang einen transparenten Einblick in den bezogenen Strom.
  • Datenschutz: Eichrechtskonforme Wallboxen halten die Richtlinien der DSGVO ein. Das gibt Nutzern Sicherheit in Bezug auf die Verarbeitung ihrer Daten und Anbietern die Sicherheit, datenschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten, ohne weitere aktive Schritte dafür gehen zu müssen.
  • Verbraucherschutz: Eine eichrechtskonforme Ladestation sorgt für Sicherheit bei Verbrauchern. Sie können sich darauf verlassen, dass sie wirklich nur für den Ladestrom zahlen, den sie beim Ladevorgang verbraucht haben.

Zusammengefasst bedeutet das: Wie auch an Tanksäulen für Verbrenner sollen E-Autofahrer sich an (halb-)öffentlichen Ladestationen sicher sein können, dass sie für genau die Menge an Strom zahlen, die sie verbraucht haben und einen transparenten Überblick über ihren Ladevorgang erhalten.

Fazit: Sicherheit und Transparenz mit eichrechtskonformen Wallboxen

Wer als Anbieter einer Ladestation Ladestrom verkauft, ob öffentlich oder halb-öffentlich, sollte dafür eichrechtskonforme Wallboxen einsetzen. Gerade für Hoteliers, Gastronomen oder Einzelhändler ist diese Anforderung wichtig. Auf sie trifft keine der Ausnahmen zu, in denen auch ein MID-Zähler für die Abrechnung ausreichend ist. Stattdessen sollten sie von Anfang an darauf setzen, Nutzern sichere und transparente Ladevorgänge zu bieten, indem sie eichrechtskonforme Ladestationen einsetzen. Denn: Sie unterstützen nicht nur den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland, sondern verschaffen sich durch eine eigene Ladestation auch einen Wettbewerbsvorteil sowie eine zusätzliche Einnahmequelle – zusätzlich zu zufriedenen Kunden und Gästen, die vom Rundumservice profitieren.

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