Das öffentliche Ladenetz für E-Autos wächst seit Jahren weiter, sodass Autofahrer immer zuverlässiger einen Ladepunkt in ihrer Nähe finden. Warum gerade Ladestationen in Tiefgaragen dabei eine so richtungsweisende Rolle einnehmen und wie die Installation eines Ladepunkts in einer Tiefgarage für Mieter, Vermieter oder Unternehmen möglich ist.
Das öffentliche Ladenetz für E-Autos wächst seit Jahren weiter, sodass Autofahrer immer zuverlässiger einen Ladepunkt in ihrer Nähe finden. Die Versorgung mit öffentlichen Ladepunkten ist jedoch vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten gut – in ländlichen Regionen kann es nach wie vor zur echten Herausforderung werden, sein Elektroauto öffentlich zu laden. Abhilfe schaffen können jedoch halböffentliche oder private Ladestationen in Tiefgaragen – im Einkaufszentrum, am Wohngebäude oder beim Arbeitgeber. Warum gerade Ladestationen in Tiefgaragen eine so richtungsweisende Rolle einnehmen und wie die Installation eines Ladepunkts in einer Tiefgarage für Mieter, Vermieter oder Unternehmen möglich ist, erklärt dieser Artikel.
Tiefgaragen und Parkhäuser gibt es sowohl in Städten als auch im ländlichen Bereich an zahlreichen verschiedenen Orten – in der Innenstadt für Besucher von Restaurants und Geschäften, im Gewerbegebiet, in der Nähe von Hotels und natürlich in Wohngebieten. Ihre Verteilung ist auf die täglichen Bedürfnisse von Autofahrern ausgelegt und bietet damit eine optimale Möglichkeit zum flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Es gibt zahlreiche Zielgruppen, die Ladepunkte errichten und selbst nutzen oder für Gäste, Kunden und Mieter zur Verfügung stellen können.
Ob gewerblich oder privat – vor der Beauftragung einer Fachfirma sollten einige Fragen zur Beauftragung und der späteren Nutzung der Ladesäulen geklärt werden.
Teilen sich beispielsweise mehrere Mieter eine Ladesäule? Schließen sich mehrere Hotels zusammen, um ihren Besuchern eine Lademöglichkeit zu bieten? Soll im Unternehmen eine elektrische Fahrzeugflotte aufgebaut werden oder gibt es Ladepunkte speziell für Privatfahrzeuge der Mitarbeiter?
Beteiligen sich zum Beispiel alle Mieter zu gleichen Teilen an der Investition? Soll es einen Haupteigentümer geben, der den Ladepunkt gelegentlich anderen Autofahrern zur Verfügung stellt? Übernimmt vielleicht auch der Vermieter einen Teil der Kosten, sofern die Ladestation auch nach potenziellem Auszug der Mieter bestehen bleibt?
Ist ein gesonderter Stromzähler ausreichend oder benötigt es zusätzlich eine Software für die Abrechnung? Gerade für gewerbliche Anbieter gilt: Eine nachvollziehbare Abrechnung sowie unkomplizierte Zahlungsmöglichkeiten wie Kartenzahlung müssen laut Ladesäulenverordnung ermöglicht werden.
Der Prozess läuft für Privatpersonen wie Mieter ähnlich ab wie für Unternehmen, Hotels oder Restaurants. Sobald ein Ladepunkt halböffentlich genutzt wird, ist jedoch eine nachvollziehbare Abrechnung verpflichtend – also eine entsprechende Software, die Ladevorgänge nachvollziehen, zuordnen und abrechnen kann. Mieter benötigen eine solche Software nur, wenn sie sich eine Ladestation mit anderen Mietern teilen und einen gesonderten Zähler installieren. Ansonsten unterscheiden sich lediglich die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Gewerbe voneinander – hier können jedoch auch die beauftragten Fachbetriebe zu aktuellen Infos beraten.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland ist eine der wichtigsten Aufgaben der Energiewende. Je flächendeckender Ladepunkte zur Verfügung stehen, desto größer sind die Anreize, ein E-Auto zu kaufen. Wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe sind Ladestationen in Tiefgaragen. Sie bestehen sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum und bieten eine optimale Möglichkeit, das Ladenetz auszuweiten – etwa durch Ladepunkte von Restaurants und Hotels oder von Mietern und Vermietern für den privaten Bereich. Die öffentliche Ladeinfrastruktur an Raststätten oder in Innenstädten kann so entlastet werden, während die Verteilung der Ladepunkte immer flächendeckender wird.